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Wein

Die deutsche Rebsortenvielfalt ist beeindruckend und reicht von A wie Albalonga bis Z wie Zweigeltrebe. Ein Blick auf die Rebsortenstatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass nahezu 100 Rebsorten regulär oder im Versuchsanbau angepflanzt werden. Große Marktbedeutung besitzen allerdings nur etwa zwei Dutzend Rebsorten, allen voran der Riesling und der Müller-Thurgau. Auf diese beiden Rebsorten entfallen mehr als 40 % der bestockten Rebfläche von ca. 100.000 Hektar. Bei den Rotweinsorten hat der Spätburgunderanbau in Deutschland die größte Bedeutung. Er deckt etwa 8 % der bestockten Rebfläche ab.
Die Rebsortenverteilung in Deutschland
| Rebsorte |
Anbaufläche in Hektar |
Anteil an der Gesamtfläche in % |
| Weiße Rebsorten: |
| Riesling |
22.631 |
21,8 |
| Müller-Thurgau |
21.252 |
20,4 |
| Silvaner |
7.018 |
6,8 |
| Kerner |
7.011 |
6,7 |
| Scheurebe |
3.294 |
3,2 |
| Bacchus |
3.316 |
3,2 |
| |
2.565 |
2,5 |
| |
| Rote Rebsorten: |
| Spätburgunder |
8.204 |
7,9 |
| Portugieser |
4.718 |
4,5 |
| Trollinger |
2.551 |
2,5 |
| Schwarzriesling |
2.228 |
2,1 |
| Dornfelder |
3.218 |
3,1 |
| Lemberger |
1.055 |
1,0 |
Güteklassen
Die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf dem Weinetikett ist die Güteklasse eines Weines. Das deutsche Weinrecht differenziert innerhalb der Qualitätsstufen viel stärker als andere Weinanbauländer.
Man unterscheidet folgende Güteklassen und Qualitätsstufen:
- Deutscher Tafelwein muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden bislang im Vergleich zu anderen Anbauländern relativ kleine Mengen an Tafelwein erzeugt. Seit der Gesetzgeber in allen deutschen Weinanbaugebieten die sogenannte Hektarhöchstertragsregelung eingeführt hat, fallen infolge der Erntemengenbegrenzung auch tafelweingeeignete Partien an. Diese Erzeugungsregelung lässt für Tafelweine die Produktion größerer Mengen als für Qualitätswein zu. Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % Vol. (44 Grad Oechsle), in Baden 6 % Vol. betragen. Der Gesamtalkoholgehalt muss 8,5 % Vol. betragen und darf 15 % Vol. nicht überschreiten, die Gesamtsäure darf 4,5 g/l nicht unterschreiten.
- Deutscher Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweines. Beim Landwein muss auch die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein. Landwein ist stets trocken oder halbtrocken. Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss in den einzelnen Landweingebieten um mindestens 0,5-Volumen-Prozent höher liegen als für den einfachen Tafelwein.

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.) ist im langjährigen Durchschnitt die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen jeweils zu 100% nur aus einem einzigen der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein der verschiedenen Rebsorten und Anbaugebiete sind untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung oder wie es in Frankreich heißt, die Chaptalisation, muss sich in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bewegen. Je nach Anbaugebiet und Rebsorte dürfen damit 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol durch Anreicherung entstehen. Damit wird gewährleistet, dass deutsche Weine den mäßigen Alkoholgehalt behalten, der sie schon von Natur aus auszeichnet.
Seit dem Herbst 1994 ist auch die Bezeichnung Qualitätswein garantierten Ursprungs (Q.g.U.) möglich. Dabei handelt es sich um für ein Anbaugebiet oder eine Teilregion typische Rebsortenweine der Qualitätsstufe QbA.

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen bei der Qualitätsprüfung hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf nicht angereichert werden. Je nach ihrem Reifegrad und zusätzlichen Bedingungen werden Prädikatsweine mit einem von sechs Prädikaten ausgezeichnet, das auf dem Etikett stehen muss. Je nach Rebsorte und Anbaugebiet (von Norden nach Süden) gibt es auch hier unterschiedliche Bandbreiten für das festgelegte Mindestmostgewicht.
Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:
- Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
- Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die frühestens sieben Tage nach Beginn der allgemeinen Weinlese geerntet werden.
- Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert.
- Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren sind bereits Raritäten, da der Botrytispilz (Edelfäule) mit zur Qualität beiträgt und solche Weine nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden können. Beerenauslesen sind über Jahrzehnte lagerfähig.
- Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Krone der Qualitätspyramide, süß und honigartig ist sie von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte.
- Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde und die Trauben nur in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Fruchtkonzentrat ausgepresst wird.

Jeder deutsche Wein muss mit einer dieser Qualitätsbezeichnungen deklariert werden. Die hierfür festgelegten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dazu zählen die Einhaltung der festgelegten geographischen Herkunft, die Befolgung festgelegter Produktionsbedingungen, der Anbau bestimmter Rebsorten oder die Einhaltung der Hektarhöchstertragsbegrenzung.
Ihr Getränke Quelle - Team