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Fruchtsaftgetränke

Saft ist Saft?! Keineswegs! Wer einen genauen Blick ins Saftregal wirft, stellt schnell fest, daß es unterschiedliche Arten von fruchthaltigen Getränken gibt und eine Unterscheidung ist angesichts der Unterteilung in Fruchtsäfte, -nektare und -saftgetränke nicht immer einfach. Die kleinen, aber feinen Unterschiede sind festgelegt in der sogenannten Fruchtsaftverordnung, an die sich alle Fruchtsafthersteller halten müssen. Fruchtsaft Fruchtsaft, das natürlichste Produkt in dieser Familie, besteht zu 100 Prozent aus "flüssigem Obst". Ihm wird nichts hinzugefügt. Nur wenn die Früchte - wetterbedingt - einen Mangel an Zucker haben, erlaubt es die EU-Fruchsaftrichtlinie, bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter zuzusetzen. Auf diese "Korrekturzuckerung" muß jedoch auf dem Etikett in der Zutatenliste hingewiesen werden. In aller Regel wird davon kein Gebrauch gemacht.

Eine Ausnahme bilden Multivitamin-Fruchtsäfte: Ihnen werden verschiedene Vitamine zugefügt. Ein Glas (200 ml) deckt bereits den täglichen Bedarf eines Erwachsenen an vielen Vitaminen. Als Fitmacher zum Frühstück ist der Start in einen gesunden Tag gesichert.

Fruchtsaft

wird aus Konzentrat hergestellt oder als Direktsaft. Da Fruchtsäfte einen hohen Wasseranteil enthalten, in der Regel über 80 - 85 Prozent, kann durch den Konzentrationsprozeß der Lagerraum auf ca. ein Viertel verkleinert werden. Insbesondere bei Früchten, die im Ausland angebaut werden, wie Orangen, Mangos oder Maracujas sind die deutschen Hersteller auf die Verwendung von Konzentrat angewiesen. Denn mit der Herstellung von Fruchtsaftkonzentrat werden durch die Optimierung von Lagerkapazitäten natürlich auch Transportkosten eingespart. Außerdem kann der Verbraucher die Fruchtsäfte so auch außerhalb der Erntemonate kaufen und genießen. In der Regel steht Fruchtsaft aus Konzentrat dem Direktsaft in nichts nach. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Saftes scheint sehr simpel: Das auf schonende Weise entzogene Wasser, das naturgemäß in einer Frucht enthalten ist, wird dem Fruchtsaftkonzentrat wieder zugefügt. Das Ergebnis ist ein voll- und hochwertiger Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtgehalt.


Fruchtnektar

So mancher Frucht muß nachgeholfen werden, um aus ihr ein schmackhaftes Getränk zu erhalten. Diese Früchte haben von Natur aus soviel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, daß sie erst mit Wasser und Zucker gemischt werden müssen, damit sie uns schmecken. So z.B. schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen, Aprikosen, Bananen oder Maracuja. Solche mit Zucker und Wasser zubereiteten Getränke tragen die Bezeichnung "Fruchtnektar". Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt, je nach Fruchtart, zwischen 25 und 50 Prozent. Orangennektar enthält mindestens 50 Prozent, Aprikosennektar 40 Prozent, Sauerkirschnektar 30 Prozent und Johannisbeernektar 25 Prozent Frucht, Fruchtsaft oder Fruchtmark. Diese Zahlen sind Mindestwerte, die meisten Nektare bieten einen höheren Fruchtgehalt. In jedem Fall verschafft das Etikett. Klarheit über den Mindestfruchtanteil und über die weiteren Bestandteile wie Wasser und Zucker.


Gemüsesäfte

Alle gängigen Gemüsesorten gibt es auch in Saftform. Am beliebtesten sind Säfte aus Tomaten, aus Möhren und aus Rote Beete. Sie eignen sich zudem hervorragend als Basis für Gemüsecocktails, d. h. Mischungen verschiedener Gemüsesäfte. Dabei verrät die Reihenfolge der auf dem Etikett aufgeführten Gemüsearten den Anteil der einzelnen Säfte. Mit Trinkwasser verdünnt ergibt sich aus Gemüsesaft und -mark ein Gemüsenektar. Er hat einen Gemüseanteil von mindestens 40%.

Etwas ganz besonderes ist der Sauerkrautsaft, denn er gehört zu den milchsauer vergorenen Säften: Der reine Preßsaft wird durch Milchsäurebakterien vergoren, dabei entsteht aus Zucker die Milchsäure. Sie regt die Verdauung an und verbessert darüber hinaus die Wirkstoffaufnahme im Darm.

Ob Gemüsesaft, -cocktail oder -nektar, sie alle enthalten eine geballte Ladung Mineralstoffe und Vitamine, denn auch nach der Verarbeitung zu Saft bleiben diese Nährstoffe erhalten. Als kalorienarme und ballaststoffreiche Nahrungsmittel wirken Gemüsesäfte entschlackend und aufgrund des geringen Säureanteils leicht bekömmlich.

Sowohl pur als auch verfeinert mit einem Schuß Sahne, Zitronensaft oder Molke sind Gemüsesäfte gesundheitlich wertvolle Getränke zu jeder Gelegenheit. Und das nicht nur zur Erntezeit! Kennzeichnungspflicht Was drin ist, muß auch draußen drauf stehen: Fruchtsäfte und -nektare werden zur Information und zum Schutz des Verbrauchers entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften klar und eindeutig gekennzeichnet.

Besonders wichtig ist dabei die Verkehrsbezeichnung , z.B. "Apfelsaft", "Orangennektar" usw. Diese Pflichtbezeichnung beschreibt das in der Verpackung enthaltene Produkt. Die Verwendung von Konzentrat und Fruchtmark wird zusammen mit dieser Verkehrsbezeichnung angegeben.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt dem Verbraucher, bis wann auf jeden Fall die geschmacklichen Qualitätsmerkmale und die Inhaltstoffe erhalten bleiben. Die Angabe der Füllmenge in Liter hilft beim Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Verpackungsgrößen.

Als wertvolle Naturprodukte ohne Konservierungsmittel sind Fruchtsäfte und Fruchtnektare gärfähig. Das bedeutet, sie beginnen innerhalb einer gewissen Zeit nach dem Öffnen zu gären - und das vor allem bei Wärme. Für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt deshalb: Einmal geöffnete Flaschen und Packungen kühl und lichtgeschützt lagern und spätestens innerhalb von drei bis vier Tagen verbrauchen!



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