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Erfrischungsgetränke


Unterscheidung verschiedener Erfrischungsgetränke

Die Erfrischungsgetränke bilden zusammen mit den Wässern und den Fruchtsäften die große Gruppe der Alkoholfreien Getränke. Keine andere Getränkegattung bietet eine solche Vielfalt. Von prickelnd süß bis fruchtig herb reichen die Geschmackrichtungen der in ihrer Zusammensetzung unterschiedlichsten Getränke. Die traditionellen Erfrischungsgetränke (sog. Klassiker) sind Limonaden, Fruchtsaftgetränke und Brausen. Doch hat es die Erfrischungsgetränke-Industrie wie kein anderer Sektor vermocht, Produkte auch nach den sich wandelnden individuellen Bedürfnissen des Verbrauchers laufend neu zu kreieren.


Limonaden

sind Erfrischungsgetränke, die natürliche Auszüge von Früchten und Pflanzen enthalten, teilweise zusätzlich auch Fruchtsaft. Zu den Limonaden gehören auch Cola- und Bittergetränke.

Fruchtsaftgetränke

sind Erfrischungsgetränke, die wesentlich durch ihren Fruchtsaftgehalt charakterisiert sind: bei Zitrussaft beträgt er mindestens 6%, bei den anderen Fruchtsäften 10% oder mehr, bei Apfelsaft mindestens 30%.


Brausen

sind Erfrischungsgetränke, die sich von Limonaden und Fruchtsaftgetränken dadurch unterscheiden, daß natürliche Bestandteile ganz oder teilweise durch naturidentische oder künstliche Bestandteile, wie Aroma- oder Farbstoffe, ersetzt sind.

Mineralstoffgetränke

oft auch als Sportgetränke bezeichnet, gehören gleichfalls zu den Erfrischungsgetränken. Sie werden unter Mitverwendung von Mineralstoffen und teilweise auch Vitaminen hergestellt. Der Bundesverband der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie e.V. hat eine "Richtlinie für Mineralstoffgetränke" veröffentlicht, die den Handelsbrauch für diese Art von Erfrischungsgetränken wiedergibt.
Bei kalorienverminderten oder kalorienarmen Erfrischungsgetränken - sog. Light-Getränke - wird Zucker ganz oder teilweise durch Süßstoff ersetzt. Sie können als "light" oder "leicht" bezeichnet werden.
Diätetische Erfrischungsgetränke dienen, wie alle diätetischen Lebensmittel, einem besonderen Ernährungszweck; als Diätgetränke unterliegen sie neben den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen den besonderen Vorschriften der Diätverordnung.
Zu den Erfrischungsgetränken zählt auch eine breite Palette innovativer Getränkeentwicklungen wie z.B. Eistee-Produkte, aromatisierte Mineralwässer und alkoholfreie Aperitifs.

Alle Erfrischungsgetränke können auch mit Zusatz von Vitaminen angeboten werden; sie werden dann auch als vitaminisierte Getränke bezeichnet.


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